IMPRESSUM

 

Altstadt Pension ORCHIDEE Wernigerode 

Kathrin Seering

Steuernummer : 117/ 274/ 02030
Grüne Str. 48
38855 Wernigerode

 
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Telefon: +49 3943 601019

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Allgemeine  Geschäftsbedingungen

für das Hotel/ die Pension Orchidee Wernigerode     

Stand:aktuell
     

 

Altstadt- Pension Wernigerode

Kathrin Seering

Grüne Str. 48

38855 Wernigerode

Tel.: 03943- 601019

info@altstadt-pension-wernigerode.de

 

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Hotels.

 

1.2 Abweichende Bestimmungen, auch
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastes, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich ereinbart.

 

 

2. Zustandekommen
des Vertrages

 

2.1 Der Hotelaufnahmevertrag
(Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag
abgibt (Zimmerbuchung), der durch das Hotel angenommen wird. Die
Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.

 


Die
Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich,
telefonisch oder per E-Mail erfolgen     .

 

2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung
durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelannahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.

 

2.3 Auf die Beherbergungsverträge
sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.

 

2.4 Die Unter- und
Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 



3. Preise und Leistungen

 

3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2 Der
Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des
Hotels gegenüber Dritten.

 

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein.


Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max.  5  %
anheben.

 

3.4 Die
Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem
zustimmt.

 

3.5
Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

 

Der Verzug setzt spätestens ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet;
dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem
Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren
Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das
Hotel eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.

 

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt,
während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig
zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

 

3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

 

4. Nicht
in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

 

4.1 Das Hotel räumt dem Gast ein
jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende
Bestimmungen:

 

– Im Falle des Rücktritts des
Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene
Entschädigung.

 

– Das Hotel hat die Wahl,
gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale
beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen
mit oder ohne Frühstück, 70% des vertraglich vereinbarten Preises
für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtungen mit
Vollpensionsarrangements. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem
Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger
als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

 

– Sofern das Hotel die
Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der
Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises
für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes
der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel
durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

 

4.2 Die vorstehenden Regelungen
über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel
rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

4.3 Der Anspruch auf Entschädigung
entfällt, sofern das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen
Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der
Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

 

 

5. Rücktritt des Hotels

 

5.1 Sofern dem Gast im
Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer
4.3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb
der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf
Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.

 

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6
vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3 Ein Rücktrittsrecht aus
wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

 

– höhere Gewalt oder andere
vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 

– Zimmer unter irreführender
oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der
Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

 

– das Hotel begründeten Anlass
zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

 

– eine unbefugte Unter- oder
Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

 

– ein Fall der Ziffer 6.3
vorliegt;

 

   – das Hotel von Umständen
Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes
nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere
wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder
keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb
Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;

  

– der Gast über sein Vermögen
einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine
eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung
abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes
Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

 

– ein Insolvenzverfahren über
das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

 

4. Das Hotel hat den Gast von der
Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

5. In den vorgenannten Fällen des
Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

 

6. An- und Abreise

 

6.1 Der Gast erwirbt keinen
Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

 

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem
Gast ab   14    Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast
bis spätestens   18.00  Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte
Zimmer nach  18.00  Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

 


6.4 Am vereinbarten Abreisetag
sind die Zimmer dem Hotel spätestens um   10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des
Zimmers bis  15.00  Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung
stellen, ab  16.00  Uhr 100 % des vollen gültigen
Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

 

7. Haftung

 

7.1 Das Hotel haftet in Fällen
des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

7.2 Die Regelung des vorstehenden
Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung,den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen
vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

7.3 Soweit dem Gast ein
Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine
Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

 

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel
mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer
wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

7.5 Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch –
gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist
berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem
lokalen Fundbüro zu übergeben.

 

7.6 Die Verjährung der Ansprüche
des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

8. Schlussbestimmungen

 

8.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

 

8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am
allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

 

8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

8.4 Sollte eine oder mehrere der
vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den
Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen
Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

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